BGH: Minderung bei Gewerbe auch bei nur geringfügigen Flächenabweichungen?

BGH: Minderung bei Gewerbe auch bei nur geringfügigen Flächenabweichungen?

In seinem Urteil vom 25.11.2020 hat der BGH entschieden, dass auch geringfügige Flächenabweichungen bei Gewerbemietverträgen eine Mietminderung auslösen können. Warum dieses Urteil gerade in der Corona-Krise für Gewerbetreibende hilfreich sein kann und wann Mieter auch bei kleineren Abweichungen einen Mietmangel geltend machen können, erläutern wir hier (Anmerkung zu BGH, Urteil vom 25. November 2020 – XII ZR 40/19).

Mietfälligkeit zum Monatsersten: geht das?

Mietfälligkeit zum Monatsersten: geht das?

In fast allen Mietverträgen ist „der dritte Werktag des Monats“ als Fälligkeitstermin für die Miete vereinbart. Hier stellt sich die Frage: Kann der Vermieter in Mietvertrags-AGB auch den Monatsersten vereinbaren, um keine Verzugszinsen zu verschenken, Kündigungen...