Überraschend haben sich im Bundesliga-Manipulationsprozess die Sapina-Brüder mit Oddset vor dem Landgericht Berlin verglichen. Im Ergebnis kommt der Vergleich, durch den die Brüder sich verpflichten, 1,8 Millionen Euro an Oddset zu zahlen, nahezu einem Anerkenntnis der Klageforderung gleich. Presse: Tagesspiegel vom 20.03.2007.

Was aber war der Grund für die weitgehenden Konzessionen der Beklagten? Hierzu Rechtsanwalt Alen Folnovic, LL.M., Rechtsanwälte Jotzo Jung & Partner:

„Das rechtskräftig entschiedene strafrechtliche Verfahren zu den Bundesliga-Manipulationen hat nun auch ein zivilrechtliches Nachspiel. Oddset verlangte Schadensersatz von den Manipulationsprfiteuren, den Sapina-Brüdern.

In rechtlicher Hinsicht ist fraglich, ob Oddset – bei dessen System feste Quoten Grundlage des Wettvertrages sind – durch das Handeln der Manipulatoren ein Schaden entstanden ist. Der Schaden besteht hier in den Auszahlungen, die aufgrund des regelwidrig beeinflussten Spielausgangs an Wettteilnehmer getätigt werden mussten.

Interessant ist, wie der Umstand zu bewerten ist, dass das Fußballspiel auch ungeachtet der Manipulationen zu dem gleichen Spielergebnis hätte führen können. So hätte Paderborn auch ohne den regelwidrigen Eingriff den HSV aus dem Pokalrennen werfen können. Da die Aufgabe des Schadensersatzrechts nur ist, den Geschädigten [hier: Oddset] die durch das schädigende Ereignis zugefügten Nachteile abzunehmen, ist eine Anspruchsberechtigung nur insoweit gegeben, als es tatsächlich zu einer Schlechterstellung gekommen ist.

Hier hat der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen der Schaden auch aufgrund einer sogenannten „Reserveursache“ hätte eintreten können, entschieden: Bei solchen Fallkonstellationen müssen die vielfach verbleibenden Zweifel zu Lasten des Schädigers gehen. Daraus folgt im vorliegenden Fall: Der Schädiger hätten darlegen und beweisen müssen, dass das Fußballspiel auch ungeachtet des Eingriffs in den Spielablauf zu demselben Ergebnis geführt hätte. Dieser Beweis aber kann naturgemäß nicht gelingen, denn der Spielverlauf einer Fußballbegegnung ist von unzähligen Zufällen – wie z.B. unabsichtlichen Schiedsrichterfehlentscheidungen – abhängig.

Daher war damit zu rechnen, dass das Landgericht Berlin – sofern kein Vergleich erfolgte – der strafrechtlichen auch die zivilrechtliche Verurteilung folgen lassen würde. Im Ergebnis war der Vergleich für die Gebrüder Sapina daher gegenüber dem totalen Unterliegen wirtschaftlich noch sinnvoll.“