„Berliner Räumung“: Vorteile und Tücken
Die sogenannte „Berliner Räumung“ bietet Vermietern die Möglichkeit, eine Räumung selbst vorzunehmen und sich dabei die Zahlung des Räumungskostenvorschusses an den Gerichtsvollzieher zu sparen.
von Björn Matthias Jotzo | 8. Mrz 2007 | Vollstreckungsrecht
Die sogenannte „Berliner Räumung“ bietet Vermietern die Möglichkeit, eine Räumung selbst vorzunehmen und sich dabei die Zahlung des Räumungskostenvorschusses an den Gerichtsvollzieher zu sparen.