Corona: Was tun, wenn der Mieter plötzlich nicht mehr zahlt?

Corona: Was tun, wenn der Mieter plötzlich nicht mehr zahlt?

Viele Vermieter sind aufgrund der Auswirkungen der jüngsten Gesetzesänderung im Rahmen des COVID-19-Abmildungsgesetzes stark verunsichert. Diverse Großkonzerne haben angekündigt, die Mietzahlungen ab April 2020 einzustellen. Wir stellen Ihnen die gesetzlichen Regelungen und deren Rechtsfolgen vor – und den wesentlichen mietrechtlichen Handlungsspielraum und Handlungsbedarf für Sie als Vermieter.

„Mietendeckel“ veröffentlicht – Zweistufiges Inkrafttreten ab 23.02.2020 (Schnellinfo)

„Mietendeckel“ veröffentlicht – Zweistufiges Inkrafttreten ab 23.02.2020 (Schnellinfo)

Das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ vom 11. Februar 2020 ist heute im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin vom 22.02.2020, S. 50ff., veröffentlicht worden. Das neue Gesetz tritt neben die bereits bestehende „Mietpreisbremse“ und enthält weitere Pflichten für Vermieter. Das Überschreiten bestimmter Miethöhen wird verboten. Was noch enthalten ist, stellen wir vor.

Mietfälligkeit zum Monatsersten: geht das?

Mietfälligkeit zum Monatsersten: geht das?

In fast allen Mietverträgen ist „der dritte Werktag des Monats“ als Fälligkeitstermin für die Miete vereinbart. Hier stellt sich die Frage: Kann der Vermieter in Mietvertrags-AGB auch den Monatsersten vereinbaren, um keine Verzugszinsen zu verschenken, Kündigungen...