Berlin ist geprägt von Baustellen, besonders im Innenstadtbereich. So hat dies auch Niederschlag in den gerichtlichen Entscheidungen gefunden. Der BGH hat in einem aktuellen Urteil (BGH 19.12.12, VIII ZR 1527/12) die Einstufung des ortsüblichen Verkehrslärmes in der Innenstadt als Mangel verneint. Zur Bewertung, ob ein Mangel vorliegt, ist stets zu prüfen, ob zwischen Vermieter und […]