Bei einer Sanierung im Berliner Bestand werden häufig erst während der Arbeiten zusätzliche Anforderungen sichtbar. Ob daraus ein vergütungspflichtiger Nachtrag entsteht, lässt sich nur aus dem vereinbarten Leistungssoll und der konkreten Änderung beurteilen. Eine zusätzliche Rechnung allein schafft den Anspruch nicht.
Rechtlicher Rahmen
Für Bauverträge regeln §§ 650b und 650c BGB die Änderung des Vertrags und die Vergütungsanpassung bei einer entsprechenden Anordnung. Zunächst sollen die Parteien Einvernehmen über Änderung und Mehr- oder Mindervergütung erreichen. Das gesetzliche Anordnungsrecht hat eigene Voraussetzungen.
Zu unterscheiden ist, ob eine andere Leistung gewünscht wird, ob eine Änderung zur Erreichung des vereinbarten Erfolgs erforderlich ist oder ob der Unternehmer lediglich seine ohnehin geschuldete Leistung vollständig erbringen muss. Auch eine vom Unternehmer übernommene Planungsverantwortung kann für die zusätzliche Vergütung entscheidend sein.
Unsere Einordnung
Die rechtliche Prüfung beginnt daher mit Vertrag, Leistungsbeschreibung, Plänen und den bisherigen Änderungsabreden. Wer eine Forderung nur anhand der neuen Einheitspreise bewertet, kann die vorgelagerte Frage übersehen, ob überhaupt eine zusätzliche Leistung vergütet werden muss.
Für die Dokumentation sollten Änderungswunsch, erforderliche Planung, Angebot und Beauftragung zeitlich nachvollziehbar bleiben. Bauablauf und Vergütung lassen sich dann gezielt verhandeln. Bei vereinbarter VOB/B sind die vertraglichen Regelungen und ihr Verhältnis zum gesetzlichen System gesondert zu prüfen.
Unsere Empfehlung
Wir ordnen geltend gemachte Nachträge dem vertraglichen Leistungssoll zu und prüfen Anspruchsgrundlage sowie Preisermittlung. Mit Ihnen und den technischen Beteiligten bereiten wir belastbare Änderungsvereinbarungen oder erforderliche Erklärungen vor.
Unberechtigte Mehrforderungen weisen wir konkret zurück; berechtigte Vergütungsansprüche setzen wir durch. Ziel ist eine rechtlich klare Fortführung des Projekts, die Leistung, Kosten und Termine aufeinander abstimmt.
