Theorie ist gut. 

Tipps aus der Praxis sind besser.

BGH: Minderung bei Gewerbe auch bei nur geringfügigen Flächenabweichungen?

BGH: Minderung bei Gewerbe auch bei nur geringfügigen Flächenabweichungen?

In seinem Urteil vom 25.11.2020 hat der BGH entschieden, dass auch geringfügige Flächenabweichungen bei Gewerbemietverträgen eine Mietminderung auslösen können. Warum dieses Urteil gerade in der Corona-Krise für Gewerbetreibende hilfreich sein kann und wann Mieter auch bei kleineren Abweichungen einen Mietmangel geltend machen können, erläutern wir hier (Anmerkung zu BGH, Urteil vom 25. November 2020 – XII ZR 40/19).

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„Mietendeckel“-Normenkontrollverfahren: Podcast mit Prof. Dr. Foroud Shirvani

„Mietendeckel“-Normenkontrollverfahren: Podcast mit Prof. Dr. Foroud Shirvani

Abgeordnete von CDU und FDP haben heute einen Normenkontrollantrag betreffend das umstrittene Berliner MietenWoG („Mietendeckel“) beim Berliner Landesverfassungsgericht eingereicht. Inhalte und Ziele des Verfahrens hat Björn Matthias Jotzo mit dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller, Prof. Dr. Fohoud Shirvani von der Universität Bonn, sowie dem Berliner FDP-Landesvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Christoph Meyer im Rahmen einer ausführlichen Podcast-Folge des Formats „Frei und Demokratisch“ erörtert.

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Corona: Was tun, wenn der Mieter plötzlich nicht mehr zahlt?

Corona: Was tun, wenn der Mieter plötzlich nicht mehr zahlt?

Viele Vermieter sind aufgrund der Auswirkungen der jüngsten Gesetzesänderung im Rahmen des COVID-19-Abmildungsgesetzes stark verunsichert. Diverse Großkonzerne haben angekündigt, die Mietzahlungen ab April 2020 einzustellen. Wir stellen Ihnen die gesetzlichen Regelungen und deren Rechtsfolgen vor – und den wesentlichen mietrechtlichen Handlungsspielraum und Handlungsbedarf für Sie als Vermieter.

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„Mietendeckel“ veröffentlicht – Zweistufiges Inkrafttreten ab 23.02.2020 (Schnellinfo)

„Mietendeckel“ veröffentlicht – Zweistufiges Inkrafttreten ab 23.02.2020 (Schnellinfo)

Das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ vom 11. Februar 2020 ist heute im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin vom 22.02.2020, S. 50ff., veröffentlicht worden. Das neue Gesetz tritt neben die bereits bestehende „Mietpreisbremse“ und enthält weitere Pflichten für Vermieter. Das Überschreiten bestimmter Miethöhen wird verboten. Was noch enthalten ist, stellen wir vor.

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