Theorie ist gut.
Tipps aus der Praxis sind besser.
Falk Fonds: Rückforderungen des Insolvenzverwalters gegenüber den ehemaligen Anlegern unsicher
Die Sozietät Jotzo Jung & Partner vertritt seit dem Jahr 2004 zahlreiche, insgesamt etwa 150 geschädigte Kapitalanleger, u.a. auch Gesellschafter der verschiedenen Falk Fonds anwaltlich. Da zurzeit von dem nunmehrigen Insolvenzverwalter Rückforderungsansprüche gegenüber Anlagern geltend gemacht werden, wollen wir an dieser Stelle einen Zwischenstand zur Rechtslage veröffentlichen.
Beratung durch Mieterschutzvereine: Vorsicht ist geboten
Bei Beratung durch einen Mieterschutzverein ist dessen Verschulden dem Mieter zuzurechnen. In dem von dem Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatten die Beklagten im Mietvertragsverhältnis zu der...
BGH zu Rückforderungsansprüchen bei Steuersparmodellen: Nicht alles ist verjährt!
Zur Verjährung eines Rückforderungsanspruchs bei fremdfinanziertem Erwerb einer Eigentumswohnung (Steuersparmodell). Der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte über die Verjährung eines...