Viele Vermieter sind aufgrund der Auswirkungen der jüngsten Gesetzesänderung im Rahmen des COVID-19-Abmildungsgesetzes stark verunsichert. Diverse Großkonzerne – darunter adidas und Deichmann – haben angekündigt, die Mietzahlungen ab April 2020 einzustellen.

Die Ausführungen in unserem zweiten März-Newsletter sollen Ihnen die gesetzlichen Regelungen, die Rechtsfolgen und den für Sie als Vermieter wesentlichen mietrechtlichen Handlungsspielraum und Handlungsbedarf aufzeigen.

In diesem Newsletter geben wir Handlungsansätze und Tipps. Wir behandeln die folgenden Punkte:

  • Was genau hat der Gesetzgeber im COVID-19-Abmilderungsgesetz zum Mietrecht beschlossen?
  • Was hat sich damit für Sie als Vermieter geändert?
  • Handlungsmöglichkeiten – was Sie tun können und was wir für Sie tun können.

Naturgemäß können in einem solchen Format nicht alle Fragen angesprochen und alle Probleme geklärt werden. Kommen Sie einfach auf uns zu; wir unterstützen Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

COVID-19: Mieter zahlt nicht - was tun?

Newsletter März 2020 (Sonderausgabe)