Auch Mieter können Betriebskostenvorauszahlungen anpassen!
Augen auf bei der Betriebskostenabrechnung! Wohl jeder Vermieter weiß, dass er nach einer Betriebskostenabrechnung die Vorauszahlungen anpassen kann, wenn die Vorauszahlungen die tatsächlichen Kosten nicht decken oder zu hoch angesetzt sind. Weniger bekannt ist, dass auch der Mieter ein solches Recht haben kann.