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BGH: Hohes Alter einer 90-jährigen Mieterin schließt Eigenbedarf für Gelegenheitswohnung nicht aus
Der BGH erleichtert Kündigungen wegen Eigenbedarfs gegenüber Mietern mit hohem Alter. Allein das hohe Lebensalter eines 90-jährigen Mieters begründet keinen Härtefall, der einer Nutzung als Gelegenheitswohnung entgegensteht (Anmerkung zu BGH VIII ZR 68/19).