Tierhaltung: Widerrufsvorbehalt im Mietvertrag „unter Angabe von Gründen“ unwirksam
Mit Urteil vom 02. Juli 2013 – 63 S 493/12 hat das Landgericht Berlin im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum generellen Hundehaltungsverbot (BGH, Urteil vom 20.03.2013 – VIII ZR 168/12) erneut eine mietvertragliche...Quotenabgeltung bei Schönheitsreparaturen wird schwieriger
In einigen Mietverträgen ist geregelt, dass der Mieter – wenn Schönheitsreparaturen wegen mangelnder Abnutzung noch nicht fälig sind – eine quotale Abgeltung an den Vermieter zu leisten hat. In einer aktuellen Entscheidung widmete der BGH sich am 29. Mai...Wie kann der Verkäufer die Haftung für Mietkautionen ausschließen?
Der Veräußerer eines vermieteten Grundstücks haftet auch nach dem Verkauf seinen ehemaligen Mietern für die Rückzahlung der Kaution, wenn die Mieter ihre Kaution vom Käufer (und neuem Vermieter) nicht zurückerlangen können, vgl. § 566 a S. 2 BGB. Das gilt völlig unabhängig davon, ob der Käufer die Sicherheit seinerzeit im Zuge des Eigentumswechsels vom alten Vermieter erhalten bzw. eine Pflicht zur Rückgewähr übernommen hat.
„Berliner Räumung“: Vorteile und Tücken
Die sogenannte „Berliner Räumung“ bietet Vermietern die Möglichkeit, eine Räumung selbst vorzunehmen und sich dabei die Zahlung des Räumungskostenvorschusses an den Gerichtsvollzieher zu sparen.