Wer eine Berliner Wohnung erwirbt, sollte die Mietpreisbremse in seine Kalkulation einbeziehen. Eine im Februar veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt, wie wenig belastbar die Hoffnung ist, ihre Verlängerung werde grundsätzlich an der Verfassung scheitern.
Der Inhalt
Das Bundesverfassungsgericht nahm mit Beschluss vom 8. Januar 2026 (1 BvR 183/25) eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Pressemitteilung erschien am 17. Februar 2026. Gegenstand waren unter anderem die bundesrechtliche Verlängerung von 2020 und die Berliner Mietpreisbegrenzungsverordnung von 2020. Soweit die Beschwerde zulässig war, hielt das Gericht sie für unbegründet.
Das Gericht erkannte die Verhinderung der Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte als legitimes Ziel an. Die Eigentumsgarantie steht einer verhältnismäßigen Begrenzung von Wiedervermietungsmieten nicht grundsätzlich entgegen. Einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch darauf, dass die ursprünglich befristete Regelung keinesfalls verlängert werde, sah das Gericht nicht.
Die Entscheidung ist kein Freibrief für beliebige künftige Verlängerungen. Auch der Verordnungsgeber muss die tatsächlichen Voraussetzungen und die Erforderlichkeit erneut beurteilen. Der Beschluss betrifft die angegriffenen Regelungen; er ist keine pauschale Entscheidung über jede spätere Fassung.
Unsere Einordnung
Die praktische Botschaft für Investitionen ist Planungssicherheit unter bestehenden Beschränkungen. Wer den Kaufpreis nur mit einer frei festgesetzten Neuvertragsmiete rechtfertigen kann, trägt ein erhebliches rechtliches Kalkulationsrisiko.
Mietpreisbremse und Berliner Mietendeckel sind unterschiedliche Regelungen. Der Beschluss führt zudem weder eine neue Mietobergrenze ein noch ändert er unmittelbar die gesetzlichen Ausnahmen. Ob eine konkrete Wohnung ausgenommen ist oder eine höhere Vormiete berücksichtigt werden kann, bleibt anhand des Einzelfalls zu prüfen.
Unsere Empfehlung
Lassen Sie die zulässige Anfangsmiete und die verbleibenden Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre konkrete Wohnung prüfen. Wir bewerten Vergleichsmiete, Vormiete, Modernisierung und Ausnahmetatbestände und bereiten die erforderlichen Informationen und Vertragsregelungen vor. So können Sie gesetzliche Spielräume nutzen und Ihre Ertragsplanung rechtlich absichern.
Bei einem Streit prüfen wir sowohl die konkrete Mietberechnung als auch tragfähige Einwände gegen die jeweils anwendbare Regelung. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ersetzt diese Prüfung nicht; pauschale verfassungsrechtliche Argumente genügen ebenso wenig wie eine pauschale Anerkennung der geltend gemachten Rückforderung.
Quellen und Stand
Monatsausgabe Februar 2026 · Veröffentlichung am 17. Februar 2026; Beschluss vom 8. Januar 2026, 1 BvR 183/25 · Quellenstand: 30. September 2026.
- BVerfG: Pressemitteilung Nr. 12/2026
- BVerfG: Beschluss vom 8. Januar 2026
- § 556d BGB – Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
Die Einordnung beschreibt den genannten Sach- und Quellenstand. Für ein konkretes Vorhaben sind die Objektunterlagen und die jeweils geltenden Regelungen zu prüfen.
