Abschläge sichern den Geldfluss eines Bauprojekts. Für Eigentümer ist zugleich entscheidend, dass der Zahlungsverlauf dem erreichten Leistungsstand entspricht. Eine hohe Abschlagsforderung sollte daher weder ungeprüft bezahlt noch ohne rechtliche Grundlage vollständig zurückgehalten werden.
Rechtlicher Rahmen
§ 632a BGB knüpft den gesetzlichen Abschlagsanspruch grundsätzlich an den Wert der erbrachten und vertraglich geschuldeten Leistungen. Der Unternehmer muss eine Aufstellung vorlegen, die eine rasche und sichere Beurteilung ermöglicht. Vor der Abnahme bleibt die Beweislast für die vertragsgemäße Leistung beim Unternehmer.
Bei nicht vertragsgemäßen Leistungen kann ein angemessener Teil des Abschlags verweigert werden. Über die Verweisung auf § 641 Absatz 3 BGB ist die gesetzliche Bemessung eines mängelbezogenen Einbehalts zu berücksichtigen. Für angelieferte oder eigens bereitgestellte Bauteile enthält das Gesetz zusätzliche Sicherungsvoraussetzungen.
Unsere Einordnung
Für eine prüfbare Abrechnung sollten ausgeführte Mengen, vertragliche Preise und bereits geleistete Zahlungen gegenübergestellt werden. Ein bloßer Zahlungsplan ersetzt die Prüfung der zugrunde liegenden Vereinbarung nicht. Bei Nachträgen kommt hinzu, ob die zusätzliche Vergütung überhaupt geschuldet und wie sie zu berechnen ist.
Überzahlungen können später schwer zurückzuholen sein. Umgekehrt kann ein zu weitgehender Einbehalt Verzugs- und Bauablaufrisiken auslösen. Die rechtliche Bewertung muss deshalb auf einer technischen Feststellung des Leistungsstands beruhen.
Unsere Empfehlung
Wir prüfen Abschlagsforderungen gemeinsam mit den technischen Unterlagen und bestimmen berechtigte Einwendungen und Einbehalte. Gegenüber dem Unternehmer formulieren wir die Beanstandungen konkret und ordnen sie den betroffenen Positionen zu.
Bei Vertragsverhandlungen gestalten wir Zahlungs- und Sicherungsregelungen passend zum Projekt. Im Streit setzen wir berechtigte Zahlungs- oder Rückforderungsansprüche durch und unterstützen die rechtlich geordnete Fortführung der Arbeiten.
