Stellt sich die im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturklausel als unwirksam dar, so hat der Mieter einen Anspruch gegenüber dem Vermieter auf Durchführung von eben dieser Schönheitsreparaturen. Im Grundsatz ist es selbstverständlich, dass der Vermieter fachgerecht zu renovieren hat. Streitpunkt ist dahingehend oft die richtige Farbwahl des Anstrichs. Der Vermieter darf sich auf dezente Anstriche und/oder Tapeten […]